Wer kommstdu-hierher kennt, weiß, dass ich Tierärzten sehr zugetan bin. Es wäre äußerst praktisch, wenn einer mit mir verheiratet, verwandt oder verschwägert wäre. Allerdings hat nicht jedes Exemplar dieses Berufsstandes meine Zuneigung verdient. Meine persönlichen Erfahrungen mit der Behandlung meines Hundes sind gemischt. Und was mir andere Tierbesitzer berichten, lässt mir regelmäßig die Haare zu Berge stehen. Es geht dabei häufig gar nicht um die fachliche Einschätzung einer Situation, sondern um die Art und Weise, wie manche Tierärzte mit Patientenbesitzern umgehen. Eine Sache bringt mich besonders auf die Palme und ich würde mir wünschen, dass wir Tierhalter deutlich machen, was wir davon halten. Es geht um Arzneimittel vom Tierarzt. Hätte ich früher davon gewusst, hätte ich meinen Tierarzt damals gefragt, ob er noch alle Blüten am Sträußchen hat. Wir sollten das alle öfter tun.
„Geben Sie Ihrem Tier dieses Schmerzmittel“
Eine Freundin berichtete mir kürzlich, ihre Tierärztin habe ihr für ihre Katze ein Medikament zur Schmerzstillung mitgegeben. Der Name des Medikaments wurde nicht genannt, er steht auch nicht auf der ausgehändigten Flasche. Das Titelbild ist kein Fake: Mit dieser „Deklaration“ hat das Arzneimittel die Tierarztpraxis verlassen. Wenn das Tier eine Reaktion auf das Medikament entwickeln würde und ein Besuch in der Tierklinik von Nöten wäre, wüsste man, dass die Katze ein „Schmerzmittel“ eingenommen hat. Mehr nicht. Niemand weiß, welcher Wirkstoff in welcher Dosierung zum Einsatz kam. Das Arzneimittel vom Tierarzt ist eine unbekannte Wundertüte.
Das Verhalten der Tierärztin offenbart eine bemerkenswerte Arroganz und Ignoranz gegenüber der Patientenbesitzerin. Offenbar ist man der Meinung, es gehe sie nichts an, was der Katze verordnet wurde. Was sollte ich als Tierhalter auch mit dieser Information anfangen? Ich bin doch ohnehin zu dumm, um sie zu verwerten. Was das Tier bekommt, muss ich doch gar nicht wissen. Oder etwa doch?
Gängige Praxis – nicht erlaubt
Viele Tierärzte geben irgendwelche Pillen in irgendwelchen Behältnissen und Tütchen heraus. Die Beschriftung der Arzneimittel vom Tierarzt fällt dabei oft rudimentär aus. Entweder sie fehlt völlig, ist verallgemeinernd („Wurmkur“, „Schmerzmittel“) oder es fehlen wichtige Details. Von vielen Arzneimitteln gibt es Varianten mit unterschiedlichen Wirkstoffmengen. Ist es die 50er Rimadyl? Oder die 100er? Die lückenhafte Tütchenkritzelei ist grundsätzlich nicht rechtens. Die Abgabe von Arzneimittel von Tieren ist durch Verordnungen geregelt und liegt nicht in den gottgleichen Händen des einzelnen Tierarztes (Zitat aus Gesetze im Internet):
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
§ 10 Abgabebehältnisse
(1) Arzneimittel dürfen nur in Behältnissen abgegeben werden, die gewährleisten, dass die einwandfreie Beschaffenheit des Arzneimittels nicht beeinträchtigt wird.
(2) Der Tierarzt hat Behältnisse, in denen Arzneimittel vom Tierarzt an den Tierhalter abgegeben werden, auch sofern es sich nicht um Fertigarzneimittel handelt, mit den Angaben nach den §§ 10 und 11 des Arzneimittelgesetzes zu kennzeichnen. Abweichend von Satz 1 dürfen vom Tierarzt in unveränderter Form umgefüllte oder abgepackte Arzneimittel abgegeben werden, soweit die Anforderungen nach § 10 Abs. 8 Satz 1 sowie § 11 Abs. 7 Satz 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes erfüllt und die Arzneimittel zusätzlich mit dem Namen und der Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes sowie der abgegebenen Menge gekennzeichnet sind.
Im Klartext: Es gilt das allgemeine Arzneimittelgesetz – das ist für Tiere nicht anders als für Menschen.
Das „Merkblatt für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke“ des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sieht vor:
Ist im Einzelfall die Abgabe von Teilmengen gerechtfertigt (§21 Abs. 2a S.4 AMG), so müssen die Abgabebehältnisse wie folgt gekennzeichnet werden
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Name oder Firma des pharmazeutischen Unternehmers
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Bezeichnung des Arzneimittels
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Chargenbezeichnung
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Verfalldatum
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Name und Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes
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Abgegebene Menge
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Außerdem ist eine Kopie der Packungsbeilage beizufügen. Die Packungsbeilage kann gem. § 11 Abs. 6 AMG entfallen, wenn die nach § 11 Abs. 4 AMG vorgeschriebenen Angaben auf dem Behältnis oder auf der äußeren Umhüllung stehen. In diesen Fällen ist eine Kopie des Etiketts beizufügen.
In der Vergangenheit hat es sich als praktikabel erwiesen, die Abgabebehältnisse mit einer Kopie des Originaletiketts – ergänzt um die Angabe der tatsächlich abgegebenen Menge, den Praxisstempel und das Datum der Abfüllung – zu kennzeichnen und dem Tierhalter eine Kopie der Packungsbeilage auszuhändigen. Ebenso bewährt hat sich die Nutzung der herstellerseitig zur Verfügung gestellten Umverpackung zur Abgabe von Teilmengen.
Arzneimittel vom Tierarzt – bitte nur noch mit Beipackzettel
Es ist nicht in Ordnung, dass man irgendein Tütchen mit irgendwas drin in die Hand gedrückt bekommt. Die lässige Aufschrift „Predni“ für Prednisolon, ein Cortisonpräparat, ist ein schlechter Scherz.
Tierärzte argumentieren sicher, sie hätten ohnehin alle Hände voll zu tun mit lästigem Papierkram, das ginge doch alles nur von der Zeit für die Patienten ab. Außerdem gibt man dem Patientenbesitzer mit dem Beipackzettel ja auch die Lizenz zum Googeln und am Ende entscheidet er sich deshalb gar gegen ein wichtiges Medikament!? Ja, so ist das, wenn Menschen nicht entmündigt sind. Sie entscheiden selbst, ob andere das gut finden oder nicht. Die Informationshoheit hat nicht mehr nur der Tierarzt allein. Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer stimmt, wird letzterer dem ärztlichen Rat folgen und seinem Tier das Arzneimittel vom Tierarzt geben. Ich kann allerdings nicht finden, dass die Abgabe von „Schmerzmitteln“ eine vertrauensbildende Maßnahme ist. Ich werde jedenfalls nie wieder schlecht beschriftete Tütchen für mein Tier entgegen nehmen.
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13 Kommentare
Ich finde, dass Du durchaus Recht hast.
Ich bin aber auch der Meinung, dass jeder Tierhalter selbst dafür verantwortlich ist und auf die Originalverpackung bestehen sollte. Wir haben das erste Medikament immer in der Originalverpakung gekauft, waren dann aber – bei geringerem Bedarf – mit einem Blister verlassen. Wir kaufen Sockes Medikation immer in der gleichen Apotheke, mit der auch der Tierarzt zusammenarbeitet, Socke hat dort eine eigene Akte und alle medikamente, die Socke bekommen hat, sind dort notiert. So behalten wir den Überblick, können uns beraten lassen. Das geht nur, weil Socke Humanmedikation bekommt.
Also ich möchte die verantwortung für den Misstand nicht nur bei den Tierärzten suchen. Ich finde es aber sehr gut, dass Du auf das Problem so informativ darstellst.
Viele liebe Grüße
Sabine mit Socke
Hallo Sabine,
viele Tierhalter sind in der Tierarztpraxis mit ganz anderen Dingen beschäftigt. Die Sorge um das kranke Tier, vielleicht hat es auch panische Angst vorm Tierarzt, oder schnappt … Ich finde, man ist da ganz schön gefordert. Dann versucht man auch noch alles zu verstehen, Entscheidungen zu treffen. Ich musste mich bei Panini fünf Mal für eine OP entscheiden. Ist es die richtige Methode? Worauf müssen wir achten, wann darf sie zuletzt etwas fressen, trinken, wie lange dürfen wir jetzt Gassi gehen, wie lange wird die Heilung dauern – da prasseln viele Dinge auf einen ein, während man auch emotional sehr gefordert ist und auf das Tier achten muss. Ich finde es ganz schön viel verlangt, dass der Tierhalter dann noch schnell reagiert und sagt: Moment, was ist das, bekommen wir einen Beipackzettel, was ist da drin etc. Ich mache das inzwischen, aber ich verstehe auch, wenn man in der Situation vielleicht nicht so auf Zack ist.
LG
Heidi
Hallo Heidi,
natürlich ist man emotional sehr belastet, ich weiß das leider aus Erfahrung. Ich mache mir zum Beispiel oft eine Liste, um Fragen nicht zu vergessen und nicht weniger oft rufe ich nach einem Termin in der Praxis an und stelle meine Fragen. Insoweit glaube ich, dass hier die Verantwortung zu einem sehr großen Teil beim Hundehalter liegt.
Hallo Sabine,
der Tierhalter hat die Verantwortung, keine Frage. Aber ich verstehe nicht, warum man es ihm unnötig schwer macht. Zumal es rechtlich nun mal geregelt ist. Du und ich, wir kommen mit der Situation klar. Aber wenn ich die vielen älteren und sorgenvollen Leute in den Wartezimmern sehe … Da ist der Arzt oft auch noch eine Respektsperson, was die Sache nicht leichter macht.
Hm, ich finde das Thema schwierig. Klar, in den Rechtsgrundlagen ist alles haarklein vorgeschrieben, aber in der Praxis sieht das Ganze doch oft anders aus. Gerade in Sprechstundenstoßzeiten finde ich es schwierig, zu jedem verabreichten und vorgegebenen Medikament auch noch den Beipackzettel mitzugeben. Klar, die alleinige Kennzeichnung als Schmerzmittel ist ein Witz, aber Predni auf einer Tüte, wo auf dem Blister selbst nochmal Prednisolon, die mg-Angabe MHD und Chargennummer steht finde ich jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich dramatisch. Das Problem ist, dass man in einer Großpackung oft nur einen Beipackzettel hat und jedem Besitzer dann erst mal 2-3 Beipackzettel zu den vorgegebenen Medikamenten kopieren müsste, die dann ja wegen ihres Formats oft nicht auf DinA 4 passen. Ein heilloses Durcheinander und zeitlich ziemlich aufwendig. Bei den meisten mitgegebenen Medikamenten reicht es im Falle einer Unverträglichkeit ja, wenn man den Blister mit nimmt, denn letztendlich benötigt man nur den Namen des Medikaments.
Schlimmer finde ich es, wenn dem Tier ein oder mehrere Medikamente gespritzt werden und auf der Rechnung dann nur „angewendete Medikamente“ steht. Da weiß man dann nämlich so gar nicht, was das Tier bekommen hat und das hat mich im Notdienst bei Nachbehandlungen doch so manchen Nerv gekostet.
Ich würde da nicht päbstlicher als der Pabst sein. Klar, „Schmerzmittel“ alleine reicht definitiv nicht, aber bei Interesse kann man ja auch nach nem Beipackzettel fragen, falls einem Name, Chargennummer etc vom Blister nicht reicht. Ich denke, es ist immer noch sehr gut, dass Tierärzte überhaupt Medikamente abgeteilt abgeben dürfen, das Dispensierrecht stand schon oft genug auf der Kippe. Und wenn wir das nicht mehr hätten, müssten die Besitzer für jedes Medikament erstmal in die Apotheke fahren, wo es in den meisten Fällen erstmal bestellt werden müsste und dann müsste man von allem eine komplette Packung kaufen, auch wenn man nur 5 Tabletten der 20 darin enthaltenen benötigt und den Rest wegschmeißen müsste. Das fände ich wesentlich ärgerlicher als eine Tüte mit „Predni“, wo auf dem Blister noch mehr steht.
Häufig ist ja kein Blister mehr dabei, sondern nur lose Tabletten. Da weiß ich gar nichts. Ich habe übrigens nachgesehen, beim Prednisolon ist das Haltbarkeitsdatum abgeschnitten. Suboptimal. Und das mit dem Spritzen ist natürlich ebenso ätzend und auch das habe ich erlebt: „Ich spritze jetzt was gegen die Schmerzen.“ Warum muss ich dann fragen: Was, bitte? Ich habe nichts gegen das Dispensierrecht. Aber das eine hat für mich mit dem anderen nichts zu tun. Ich will wissen, was mein Tier bekommt und wie viel davon. Das finde ich so selbstverständlich, dass es mich wundert, dass man überhaupt drüber reden muss. Von vielen Arzneimitteln kann man die Packungsbeilage auch im Netz ausdrucken. Wäre das nicht eine Lösung? Der Arzt könnte etwa fragen: Sollen wir Ihnen eine Packungsbeilage ausdrucken? Dann könnte der Patientenbesitzer wenigstens selbst entscheiden, ob er das braucht, oder nicht.
Abgegebenes Medikament, nicht vorgegebenes 😉 Blöde Autokorrektur…
Heidi, ich kann dir nur zustimmen. Mein Tierarzt z.B, trägt bei Tollwut immer nur 1 Jahr ein, obwohl der verwendete Impfstoff 3 Jahre hält. So steht es auch im Beipackzettel (er wer hat den denn schon mal gesehen?). Darauf angesprochen, sagte er mir, er trage es so ein wie der Halter es wünscht, aber standardmäßig 1 Jahr … Tja. Seit dem denke ich beim Tierarzt Besuch immer mit. Und die kleinen Pillentütchen, das ist tatsächlich gang und gebe 🙁
Liebste Grüße
Dani mit Inuki und Skadi
Ich sehe die Vorgehensweise vieler Tierärzte wirklich als absolute Frechheit. Und wenn ich dann noch an das grottige Spezialfutter denke, das man bei jeder Gelegenheit empfohlen bekommt als wäre man total bescheuert und hätte sich noch nie mit Ernährung beschäftigt, dann grenzt das schon an Beleidigung.
Aber ich versuche immer, nett und freundlich zu bleiben, denn mit Kritikfähigkeit ist es bei Tierärzten selten weit her und wer nachfragt, wird eh schon als lästig empfunden. Nicht, dass mein Hund es ausbaden muss, wenn ich dem Tierarzt unsympathisch bin. Mir ist in 30 Jahren Hunde- und Katzenhaltung noch nicht gelungen, einen guten zu finden. Meistens wird dem Tier doch nicht geholfen und man ist nur einen Haufen Geld los. Ich könnte Romane drüber schreiben, vielleicht mache ich das sogar mal.
Ein spannendes Thema. Unsere 11jährige Hündin aus dem Tierschutz ist erst seit einem viertel Jahr bei uns und so viele Tierarztbesuche haben wir (zum Glück) noch nicht hinter uns, jedoch ist mir diese dubiose Medikamentenübergabe auch schon aufgefallen und ich bin damit nicht einverstanden! Ich bin gleichermaßen froh (dass ich nicht verrückt oder gar paranoid bin, wenn ich das komisch finde) und schockiert (dass dieses Vorgehen tatsächlich gang und gäbe ist), mit dieser Meinung nicht alleine zu sein.
Nachdem beispielsweise der von uns besuchte Tierarzt deutlich gemacht hatte, dass es für den Durchfall unserer kleinen Maus 1000 Ursachen geben könne, hat er uns trotzdem eines dieser von dir beschriebenen Tütchen mitgegeben. Auf die Frage, was das denn sei, sagte er nur, das wäre zur Darmsanierung. Zuhause das Internet angeschmissen und rausgefunden, dass es ein Antibiotikum ist! Auf dem abgeschnittenen Blister war auch leider nicht mehr zu erkennen, wie hoch die Dosierung dieser Tabletten ist, laut Hersteller gibt es da verschiedene Stärken. Verfallsdatum?! Braucht doch keiner! Aus dem Bauchgefühl heraus haben wir die Tabletten nicht gegeben und das war auch gut so!
Es stört mich jedoch ebenso, dass in der Praxis ungefragt behandelt/gespritzt wird. Was soll das? Ich wünsche mir, das der Tierarzt/die Tierärztin verrät, wie er/sie warum und mit was behandeln möchte und mich dann fragt, ob ich damit einverstanden bin. Und so abwegig und unnormal finde ich diesen Wunsch auch gar nicht.
Noch sind wir auf der Suche nach der Wohlfühltierarztpraxis. Ich bin gespannt…
Liebe Heidi, danke für diesen tollen Blog, über den ich gestern gestolpert bin. Viele wertvolle und herzliche Texte!
Alles Gute für dich und Panini! Viele Grüße von Kirsten und Honey
Hallo Kirsten,
danke für Deinen netten Kommentar! Antibiotika zur Darmsanierung?? Wow. Wir haben inzwischen unsere Wohlfühlpraxis gefunden, leider ist sie etwa 60 km entfernt. Aber den Weg ist es wert.
Viele Grüße
Heidi & Panini
Puh, ich meine Maus scheinen bisher sehr viel Glück mit unseren Tierärzten gehabt zu haben. Zum einen wurde ich immer sehr gut über die möglichen Medikamente und ihre Nebenwirkungen aufgeklärt, zum anderen erhielt ich (zugegeben meist) vollständige Packungen oder extra vom Hersteller mitgelieferte Tüten, die eine vollständige Packungsbeilage waren. Nichts destoweniger lese oder Google ich jedes Medikament, das mein Hund bekommt und spreche den Tierarzt gegebenenfalls auf Unregelmäßigkeiten oder Nebenwirkungen an. Und ehrlich gesagt bei einem Tierarzt, dem ich nicht wirklich vertraue bleibe ich auch nicht! Wenn mir was spanisch vorkommt und meine Nachfragen nicht erst genommen werden bin ich weg.
Darum, es sind nicht alle Tierärzte unverantwortlich und ich habe als Halter immer die Pflicht mitzudenken. Dann klappt es auch mit dem Vertrauensverhältnis zum Doc.
LG
Frauke
Weis einer wie es aussieht mit der Bezeichnung in der Rechnung. Unsere unseriöse Tierärztin in Weibern sagte nach dem Erbrechen und zu dickem Blut : „ nichts lebensbedrohliches“ . Ein Woche später war der 1 jährige Hund Tod. Auf die Rechnung geschaut was ihm in der Praxis verabreicht wurde steht dort :
MEDIKAMENTE
ich denke das dies nicht gesetzlich ist. Wer weis dazu was. Ich will ihr das Handwerk legen.